Leistungen
Sanierungsfahrplan
Verschiedene Lösungsvorschläge für die energetische Sanierung!
Individueller Sanierungsplan
Der hier angebotene individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP Bearbeitungsdauer ca. 1 Monat) deckt 5 % des notwendigen 15 %-igen Anteils erneuerbaren Energien zum EWärmeG-Nachweis (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) in Baden-Württemberg ab. Gleichzeitig ist dieser für den iSFP-Bonus (5 % mehr Förderung im Rahmen einer KfW / BEG-Förderung) gültig.
Zeigt Energieeinsparpotentiale
Der Sanierungsfahrplan ist nichts anderes als eine individuelle Vor-Ort-Beratung, die dem Eigentümer Energieeinsparpotentiale in einem mehrseitigen Dokument aufzeigt.
Ist- und Kann-Zustand
Es wird der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Kann-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge der Sanierung ermittelt. In der Dokumentation werden energetische Sanierungen aufgeführt, mit dem Ziel einen Effizienzhaus Standard zu erreichen. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inkl. der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Wünsche berücksichtigt.
Häufige Fragen & Antworten
Zu Erreichung der 15 % gibt es folgende Erfüllungsoptionen mit unterschiedlichen Erfüllungsgraden:
- Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmeerzeuger (Biogas, Bioöl, Pellets, Wärmepumpe, Solarthermie)
- Baulicher Wärmeschutz (Dämmung der Außenwände, Kellerdeckendämmung, Dachdämmung)
- Erstellung eines Sanierungsfahrplans
- Sonstige Ersatzmaßnahmen: Blockheizkraftwerk, Anschluss ans Wärmenetz, Photovoltaikanlage
Wichtig: Auch beim Verkauf von Grundstücken bzw. dem Erwerb eines Bestandsgebäudes und erfolgter Heizungssanierung ist der neue Eigentümer verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Wichtig!
Die aufgeführten Empfehlungen müssen nicht zwingend umgesetzt werden. Die reine Erstellung des Sanierungsfahrplans reicht für die Anrechnung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg schon aus.
Die Begriffe „Sanierungsfahrplan BAFA“, „Sanierungsfahrplan BMWi“ oder „Sanierungsfahrplan BW“ sind durchaus geläufig. Die korrekte Bezeichnung ist aber: BAFA-Vor-Ort-Beratung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan als Beratungsinstrument.

